Deutschland ist in Gemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte gegliedert. Hinter diesen Begriffen steht nicht nur eine geografische Ordnung, sondern vor allem eine Verteilung öffentlicher Aufgaben. Die meisten Städte und Gemeinden gehören einem Landkreis an. Sie kümmern sich um ihre örtlichen Angelegenheiten, während der Landkreis übergreifende Leistungen für mehrere Kommunen übernimmt. Eine kreisfreie Stadt steht dagegen außerhalb eines Landkreises. Sie ist rechtlich keinem Kreis zugeordnet und erledigt sowohl die üblichen Aufgaben einer Stadt als auch jene Tätigkeiten, die andernorts beim Landkreis oder Landratsamt angesiedelt sind.
Das Wort „kreisfrei“ kann zunächst den Eindruck erwecken, eine solche Stadt sei von staatlichen Vorgaben oder übergeordneten Behörden unabhängig. Das ist jedoch nicht gemeint. Auch eine kreisfreie Stadt gehört zu einem Bundesland, unterliegt den geltenden Gesetzen und wird durch die zuständigen Landesbehörden beaufsichtigt. Ihre Besonderheit liegt vielmehr darin, dass zwischen Stadtverwaltung und Landesebene kein Landkreis als weitere kommunale Gebietskörperschaft steht. Das Rathaus ist deshalb nicht nur für klassische Stadtangelegenheiten zuständig, sondern übernimmt zugleich zahlreiche Funktionen einer Kreisverwaltung.
Kreisfreiheit ist häufig bei größeren Städten anzutreffen, doch eine bestimmte Einwohnerzahl führt nicht automatisch zu diesem Status. Die Länder gestalten ihre kommunale Ordnung selbst. Deshalb gibt es unterschiedliche Bezeichnungen, Voraussetzungen und Sondermodelle. In Baden-Württemberg heißen kreisfreie Städte beispielsweise Stadtkreise. Daneben bestehen Große Kreisstädte und andere Städte mit erweiterten Zuständigkeiten, die trotzdem Teil eines Landkreises bleiben. Kreisfreiheit beschreibt somit eine klar geregelte Verwaltungsstellung und ist weder bloß ein Ehrentitel noch ein allgemeines Kennzeichen jeder Großstadt.
Was eine kreisfreie Stadt kennzeichnet
Eine kreisfreie Stadt bildet auf kommunaler Ebene eine Einheit aus Gemeinde und Kreis. Sie besitzt ein eigenes Stadtgebiet, eine gewählte Vertretung und eine hauptamtlich geführte Verwaltung. Gleichzeitig nimmt sie Aufgaben wahr, die in ländlichen Räumen oder kleineren Städten auf zwei Verwaltungsebenen verteilt sind. Dadurch entsteht eine gebündelte Zuständigkeit, die Entscheidungen innerhalb des Stadtgebiets zusammenführen kann.
Gemeinde und Kreis in einer Verwaltung
In einer kreisangehörigen Stadt sind Stadtverwaltung und Kreisverwaltung voneinander getrennt. Das Bürgeramt, die Stadtplanung oder die örtliche Feuerwehr liegen gewöhnlich bei der Gemeinde. Gesundheitsamt, Veterinärwesen, Teile des Sozialwesens oder die Kfz-Zulassung werden je nach Landesrecht häufig durch den Landkreis erledigt. In einer kreisfreien Stadt befinden sich beide Zuständigkeitsbereiche unter dem Dach der Stadtverwaltung. Der Stadtrat entscheidet daher auch über Angelegenheiten, die bei einem Landkreis vom Kreistag behandelt würden. An die Stelle des Landrats und des Landratsamts treten der Oberbürgermeister beziehungsweise die Oberbürgermeisterin und die städtischen Fachämter.
Abgrenzung zu Großstadt und Großer Kreisstadt
Eine Großstadt ist nach statistischem Verständnis eine Stadt mit mindestens 100.000 Einwohnern. Diese Einordnung sagt noch nichts über die Kreiszugehörigkeit aus. Hannover, Aachen und Saarbrücken zeigen, dass große und bekannte Städte in besonderen Regionalverbänden liegen können und deshalb nicht als kreisfreie Städte geführt werden. Auch eine Große Kreisstadt bleibt grundsätzlich kreisangehörig. Sie erhält zwar zusätzliche Befugnisse, übernimmt aber nicht zwingend das gesamte Aufgabenspektrum eines Landkreises. Entscheidend ist somit die gesetzlich festgelegte Verwaltungsstellung und nicht allein die Größe oder Bekanntheit einer Stadt.
Wie eine Stadt kreisfrei wird
Ob eine Stadt kreisfrei ist, richtet sich nach dem Kommunalrecht des jeweiligen Bundeslandes. Das Grundgesetz garantiert Gemeinden und Gemeindeverbänden die kommunale Selbstverwaltung, überlässt die nähere Ausgestaltung jedoch weitgehend den Ländern. Deshalb existiert kein bundesweit einheitliches Verfahren, mit dem eine Stadt ab einer festen Einwohnergrenze automatisch aus ihrem Landkreis ausscheidet.
Die Entscheidung liegt beim Bundesland
Der kreisfreie Status wird durch ein Landesgesetz oder auf Grundlage eines Landesgesetzes verliehen. Je nach Bundesland können der Landtag, die Landesregierung oder andere zuständige Stellen beteiligt sein. Eine Stadt kann einen entsprechenden Wunsch äußern oder einen Antrag stellen, einen Anspruch auf Kreisfreiheit gibt es dadurch aber nicht. In Bayern sieht das Kommunalrecht beispielsweise vor, dass Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern bei entsprechender überörtlicher Stellung und mit Zustimmung des Landtags für kreisfrei erklärt werden können. Andere Länder regeln Gebietsänderungen und Statusfragen auf eigene Weise.
Leistungsfähigkeit und Folgen für die Region
Vor einer Auskreisung muss geklärt werden, ob die Stadt dauerhaft in der Lage ist, die zusätzlichen Aufgaben fachlich, personell und finanziell zu erfüllen. Benötigt werden unter anderem geeignete Fachämter, qualifiziertes Personal, tragfähige Verwaltungsstrukturen und ausreichende Einnahmen. Ebenso wichtig sind die Auswirkungen auf den bisherigen Landkreis. Verliert dieser eine große, wirtschaftsstarke Stadt, können Einnahmen, Einwohnerzahl und Verwaltungsgrundlagen erheblich schrumpfen. Die Entscheidung betrachtet daher nicht nur die Interessen der Stadt, sondern auch die Funktionsfähigkeit des verbleibenden Kreisgebiets.
Personal, Vermögen und Zuständigkeiten müssen übertragen werden
Mit der Kreisfreiheit wechseln zahlreiche Aufgaben von der Kreisverwaltung zur Stadt. Dabei müssen Akten, Personalstellen, Gebäude, technische Ausstattung, Beteiligungen, Verträge und laufende Verfahren geordnet übergehen. Hinzu kommen Fragen zu Schulträgerschaften, sozialen Einrichtungen, Rettungsdiensten, Abfallbetrieben oder gemeinsamen Zweckverbänden. Solche Veränderungen benötigen deshalb klare Übergangsregeln. Der neue Status gilt erst zu einem gesetzlich oder rechtlich festgesetzten Termin. Umgekehrt kann eine kreisfreie Stadt durch eine Gebietsreform wieder in einen Landkreis eingegliedert werden, wenn das Landesrecht dies vorsieht.
Welche Aufgaben hat eine kreisfreie Stadt?
Die genaue Aufgabenverteilung unterscheidet sich zwischen den Bundesländern. Im Kern erfüllt eine kreisfreie Stadt jedoch sämtliche kommunalen Tätigkeiten, die innerhalb ihres Gebiets sowohl einer Gemeinde als auch einem Landkreis zugewiesen sind. Hinzu kommen staatliche Aufgaben, die ihr durch Gesetz zur Ausführung übertragen werden.
Örtliche Selbstverwaltung und Daseinsvorsorge
Zu den klassischen Stadtaufgaben gehören die Bauleitplanung, die Unterhaltung kommunaler Straßen, die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung, die Feuerwehr, Grünanlagen, Friedhöfe, Bibliotheken, Kulturangebote, Sportstätten und Teile des öffentlichen Nahverkehrs. Auch Kindertagesstätten, Schulen, Wohnungsfragen, Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung gehören zum Arbeitsfeld. Manche Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben, während bei freiwilligen Angeboten ein größerer politischer Gestaltungsspielraum besteht. Ob ein Theater unterstützt, ein Schwimmbad saniert oder ein neues Kulturzentrum geschaffen wird, entscheidet die Stadt im Rahmen ihrer finanziellen und rechtlichen Möglichkeiten.
Zusätzliche Aufgaben auf Kreisebene
Darüber hinaus übernimmt die kreisfreie Stadt überörtlich angelegte Verwaltungsleistungen für ihr eigenes Gebiet. Dazu können das Gesundheitsamt, der öffentliche Gesundheitsdienst, das Jugendamt, die Sozialhilfe, die Eingliederungshilfe, das Veterinäramt, die Lebensmittelüberwachung, der Rettungsdienst, der Katastrophenschutz sowie die Abfallentsorgung gehören. Häufig ist sie außerdem für Berufsschulen, Förderschulen oder weitere Einrichtungen zuständig, die in kreisangehörigen Gebieten vom Landkreis getragen werden. Auch Zulassungsstellen, Fahrerlaubnisbehörden und die untere Bauaufsicht sind typische Beispiele, wobei die genaue Zuordnung vom Landesrecht abhängt.
Staatlich übertragene Verwaltung
Nicht jede Tätigkeit einer Stadt ist Ausdruck freier kommunaler Gestaltung. Bund und Länder geben zahlreiche Verwaltungsaufgaben gesetzlich vor. Dazu zählen etwa das Melde-, Pass- und Ausweiswesen, das Personenstandswesen, das Ausländerrecht, der Vollzug bestimmter Gewerbevorschriften oder Aufgaben im Umwelt- und Ordnungsrecht. In diesen Bereichen handelt die Stadt nach festgelegten Regeln und teilweise unter fachlicher Weisung. Eine kreisfreie Stadt fungiert damit häufig zugleich als untere staatliche Verwaltungsbehörde oder nimmt vergleichbare Befugnisse wahr.
Politische Verantwortung aus einer Hand
Die gebündelte Zuständigkeit kann Verwaltungswege verkürzen, weil nicht für jede übergreifende Frage eine getrennte Kreisverwaltung eingeschaltet werden muss. Stadtplanung, Verkehr, Schulentwicklung, soziale Hilfen und Gesundheitsvorsorge lassen sich innerhalb einer Organisation abstimmen. Gleichzeitig wächst die politische Verantwortung des Stadtrats. Er entscheidet nicht nur über das unmittelbare Stadtleben, sondern auch über umfangreiche soziale, gesundheitliche und ordnungsrechtliche Leistungen. Die Stadtspitze muss daher eine deutlich größere Verwaltung führen als eine ähnlich große kreisangehörige Kommune.
Finanzierung und organisatorische Folgen
Kreisfreiheit erweitert die Selbstständigkeit, bringt aber erhebliche Kosten und Verwaltungsaufgaben mit sich. Eine kreisfreie Stadt benötigt Fachpersonal, Behördenstrukturen und technische Systeme, die in einem Landkreis für mehrere Gemeinden gemeinsam vorgehalten werden. Dafür entfallen bestimmte Zahlungen und Abhängigkeiten gegenüber einem Landkreis.
Keine Kreisumlage, aber höhere eigene Ausgaben
Kreisangehörige Gemeinden finanzieren ihren Landkreis über die Kreisumlage mit. Eine kreisfreie Stadt zahlt eine solche Umlage grundsätzlich nicht, weil sie keinem Landkreis angehört. Sie muss die entsprechenden Leistungen jedoch selbst bereitstellen und bezahlen. Einnahmen stammen unter anderem aus kommunalen Steuern, Gebühren, Zuweisungen des Landes und dem kommunalen Finanzausgleich. Ob Kreisfreiheit wirtschaftlich vorteilhaft ist, lässt sich daher nicht pauschal beantworten. Mehr Eigenständigkeit steht einem hohen dauerhaften Aufwand gegenüber.
Nähe zur Stadt und Zusammenarbeit mit dem Umland
Viele Aufgaben lassen sich innerhalb einer kreisfreien Stadt eng auf die örtlichen Verhältnisse abstimmen. Dennoch endet das tägliche Leben nicht an der Stadtgrenze. Pendlerverkehr, Kliniken, Hochschulen, Abfallwirtschaft, Rettungsdienste, Kultur und öffentlicher Nahverkehr betreffen oft auch das Umland. Kreisfreie Städte arbeiten deshalb regelmäßig mit benachbarten Landkreisen, Gemeinden, Zweckverbänden und regionalen Planungsträgern zusammen. Kreisfreiheit bedeutet organisatorische Eigenständigkeit, nicht die Loslösung von regionalen Verflechtungen.
Alle kreisfreien Städte in Deutschland nach Bundesländern
Deutschland verfügt nach dem amtlichen Gebietsstand vom 31. Dezember 2025 über 106 kreisfreie Städte beziehungsweise Stadtkreise. Die folgende Tabelle ordnet sie alphabetisch nach Bundesländern; innerhalb eines Landes sind die Städtenamen ebenfalls alphabetisch sortiert. Das Saarland ist mit aufgeführt, besitzt jedoch keine kreisfreie Stadt.
| Bundesland | Kreisfreie Stadt oder Stadtkreis |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Baden-Baden |
| Baden-Württemberg | Freiburg im Breisgau |
| Baden-Württemberg | Heidelberg |
| Baden-Württemberg | Heilbronn |
| Baden-Württemberg | Karlsruhe |
| Baden-Württemberg | Mannheim |
| Baden-Württemberg | Pforzheim |
| Baden-Württemberg | Stuttgart |
| Baden-Württemberg | Ulm |
| Bayern | Amberg |
| Bayern | Ansbach |
| Bayern | Aschaffenburg |
| Bayern | Augsburg |
| Bayern | Bamberg |
| Bayern | Bayreuth |
| Bayern | Coburg |
| Bayern | Erlangen |
| Bayern | Fürth |
| Bayern | Hof |
| Bayern | Ingolstadt |
| Bayern | Kaufbeuren |
| Bayern | Kempten (Allgäu) |
| Bayern | Landshut |
| Bayern | Memmingen |
| Bayern | München |
| Bayern | Nürnberg |
| Bayern | Passau |
| Bayern | Regensburg |
| Bayern | Rosenheim |
| Bayern | Schwabach |
| Bayern | Schweinfurt |
| Bayern | Straubing |
| Bayern | Weiden in der Oberpfalz |
| Bayern | Würzburg |
| Berlin | Berlin |
| Brandenburg | Brandenburg an der Havel |
| Brandenburg | Cottbus/Chóśebuz |
| Brandenburg | Frankfurt (Oder) |
| Brandenburg | Potsdam |
| Bremen | Bremen |
| Bremen | Bremerhaven |
| Hamburg | Hamburg |
| Hessen | Darmstadt |
| Hessen | Frankfurt am Main |
| Hessen | Kassel |
| Hessen | Offenbach am Main |
| Hessen | Wiesbaden |
| Mecklenburg-Vorpommern | Rostock |
| Mecklenburg-Vorpommern | Schwerin |
| Niedersachsen | Braunschweig |
| Niedersachsen | Delmenhorst |
| Niedersachsen | Emden |
| Niedersachsen | Oldenburg (Oldb) |
| Niedersachsen | Osnabrück |
| Niedersachsen | Salzgitter |
| Niedersachsen | Wilhelmshaven |
| Niedersachsen | Wolfsburg |
| Nordrhein-Westfalen | Bielefeld |
| Nordrhein-Westfalen | Bochum |
| Nordrhein-Westfalen | Bonn |
| Nordrhein-Westfalen | Bottrop |
| Nordrhein-Westfalen | Dortmund |
| Nordrhein-Westfalen | Duisburg |
| Nordrhein-Westfalen | Düsseldorf |
| Nordrhein-Westfalen | Essen |
| Nordrhein-Westfalen | Gelsenkirchen |
| Nordrhein-Westfalen | Hagen |
| Nordrhein-Westfalen | Hamm |
| Nordrhein-Westfalen | Herne |
| Nordrhein-Westfalen | Köln |
| Nordrhein-Westfalen | Krefeld |
| Nordrhein-Westfalen | Leverkusen |
| Nordrhein-Westfalen | Mönchengladbach |
| Nordrhein-Westfalen | Mülheim an der Ruhr |
| Nordrhein-Westfalen | Münster |
| Nordrhein-Westfalen | Oberhausen |
| Nordrhein-Westfalen | Remscheid |
| Nordrhein-Westfalen | Solingen |
| Nordrhein-Westfalen | Wuppertal |
| Rheinland-Pfalz | Frankenthal (Pfalz) |
| Rheinland-Pfalz | Kaiserslautern |
| Rheinland-Pfalz | Koblenz |
| Rheinland-Pfalz | Landau in der Pfalz |
| Rheinland-Pfalz | Ludwigshafen am Rhein |
| Rheinland-Pfalz | Mainz |
| Rheinland-Pfalz | Neustadt an der Weinstraße |
| Rheinland-Pfalz | Pirmasens |
| Rheinland-Pfalz | Speyer |
| Rheinland-Pfalz | Trier |
| Rheinland-Pfalz | Worms |
| Rheinland-Pfalz | Zweibrücken |
| Saarland | Keine kreisfreie Stadt |
| Sachsen | Chemnitz |
| Sachsen | Dresden |
| Sachsen | Leipzig |
| Sachsen-Anhalt | Dessau-Roßlau |
| Sachsen-Anhalt | Halle (Saale) |
| Sachsen-Anhalt | Magdeburg |
| Schleswig-Holstein | Flensburg |
| Schleswig-Holstein | Kiel |
| Schleswig-Holstein | Lübeck |
| Schleswig-Holstein | Neumünster |
| Thüringen | Erfurt |
| Thüringen | Gera |
| Thüringen | Jena |
| Thüringen | Suhl |
| Thüringen | Weimar |
Berlin und Hamburg sind zugleich Städte und Bundesländer. Im Land Bremen bilden Bremen und Bremerhaven zwei eigenständige Stadtgemeinden. Sonderkonstruktionen wie die Städteregion Aachen, die Region Hannover und der Regionalverband Saarbrücken verbinden kommunale und kreisähnliche Zuständigkeiten auf andere Weise. Die namensgebenden Städte gehören daher nicht zur amtlichen Liste der kreisfreien Städte.
Kreisfreiheit bündelt Verantwortung und Gestaltungskraft
Eine kreisfreie Stadt ist eine Kommune, die keinem Landkreis angehört und die Aufgaben von Stadt und Kreis im eigenen Gebiet zusammenführt. Dadurch erhält sie eine weitreichende Verwaltungszuständigkeit. Sie kümmert sich nicht nur um Straßen, Schulen, Feuerwehr, Stadtplanung und Kultur, sondern übernimmt zusätzlich zahlreiche Leistungen aus dem Sozial-, Gesundheits-, Ordnungs- und Katastrophenschutzbereich. Für viele Anliegen gibt es damit eine gemeinsame kommunale Verwaltung, auch wenn intern zahlreiche Fachämter beteiligt bleiben.
Der Status entsteht nicht automatisch durch Wachstum. Über die Kreisfreiheit entscheiden die Bundesländer nach ihren eigenen gesetzlichen Regeln. Dabei müssen die Leistungsfähigkeit der Stadt, die Folgen für den bisherigen Landkreis und der geordnete Übergang von Personal, Vermögen und Zuständigkeiten berücksichtigt werden. Ebenso kann Kreisfreiheit im Zuge einer Gebietsreform wieder enden. Die kommunale Landkarte ist daher das Ergebnis politischer Entscheidungen, historischer Entwicklungen und landesrechtlicher Vorgaben.
Kreisfreiheit eröffnet einer Stadt größere Möglichkeiten, ihre örtlichen und überörtlichen Aufgaben aufeinander abzustimmen. Sie verlangt zugleich eine leistungsstarke Verwaltung und eine verlässliche Finanzierung. Der Begriff beschreibt deshalb vor allem gebündelte Verantwortung: Die Stadt übernimmt für ihr Gebiet das gesamte kommunale Leistungspaket, das andernorts zwischen Gemeinde und Landkreis verteilt ist. Genau darin liegt der Kern der Kreisfriheit.







