HINWEIS: Text am 30.August 2026 überarbeitet und an aktuelle Daten angepasst.
Gefällt Ihnen unser Magazin?
Fügen Sie uns als bevorzugte Quelle bei Google hinzu. So erscheinen unsere neuesten Artikel häufiger in Ihren Google-Schlagzeilen und KI-Ergebnissen.
Wer nach der iranischen Botschaft in Frankfurt sucht, stößt noch immer auf zahlreiche ältere Adressen, Öffnungszeiten und Kontaktdaten. Diese Angaben sind inzwischen überholt. In Frankfurt am Main befand sich keine Botschaft, sondern das Generalkonsulat der Islamischen Republik Iran. Die Vertretung in der Raimundstraße 90 wurde im November 2024 geschlossen und bietet seitdem keine regulären konsularischen Dienstleistungen mehr an.
Für Visa, Passangelegenheiten und weitere konsularische Anliegen ist grundsätzlich die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin zuständig. Das betrifft auch Personen aus Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die früher dem Frankfurter Konsularbezirk zugeordnet waren. Gleichzeitig haben sich die Sicherheitslage im Iran sowie die deutschen Reisehinweise erheblich verändert. Der folgende Überblick berücksichtigt den Stand vom August 2026.
Die wichtigsten Fakten im Überblick
- Das frühere iranische Generalkonsulat in Frankfurt am Main ist seit November 2024 geschlossen.
- Die iranische Botschaft in Berlin ist inzwischen für das gesamte Bundesgebiet zuständig.
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Iran grundsätzlich ein Visum.
- Ein Visum kann vor der Reise als elektronisches Visum beantragt werden.
- Deutsche Reisedokumente müssen bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
- Von einem Visum bei der Einreise, dem sogenannten Visa on Arrival, wird wegen der unsicheren Verfügbarkeit abgeraten.
- Das Auswärtige Amt warnt aktuell vor Reisen in den Iran und fordert deutsche Staatsangehörige im Land zur Ausreise auf.
- Bearbeitungszeiten und Gebühren können sich ändern und sollten deshalb unmittelbar bei den zuständigen iranischen Stellen geprüft werden.
Gibt es noch eine iranische Botschaft oder ein Konsulat in Frankfurt?
Die häufig verwendete Bezeichnung „Iranische Botschaft Frankfurt“ war bereits vor der Schließung nicht ganz korrekt. Die Botschaft der Islamischen Republik Iran befindet sich in Berlin. In Frankfurt bestand bis November 2024 ein Generalkonsulat, das unter anderem für Visaangelegenheiten und verschiedene konsularische Dienstleistungen zuständig war.
Die Bundesregierung ordnete Ende Oktober 2024 die Schließung der iranischen Generalkonsulate in Frankfurt am Main, Hamburg und München an. Nach einer kurzen Übergangszeit wurde der reguläre Dienstbetrieb eingestellt. Seit dem 19. November 2024 werden die zuvor von den drei Generalkonsulaten übernommenen konsularischen Aufgaben grundsätzlich über die iranische Botschaft in Berlin abgewickelt.
Die frühere Anschrift des Frankfurter Generalkonsulats lautete Raimundstraße 90, 60320 Frankfurt am Main. Obwohl diese Adresse weiterhin auf älteren Internetseiten, Branchenverzeichnissen und Kartendiensten auftaucht, handelt es sich nicht mehr um eine regulär geöffnete iranische Auslandsvertretung. Frühere Angaben zu Öffnungszeiten, Terminvereinbarungen oder telefonischer Erreichbarkeit in Frankfurt sollten deshalb nicht mehr zur Planung eines Behördengangs genutzt werden.
Iranische Botschaft in Berlin ist heute die zentrale Anlaufstelle
Nach der Schließung der drei Generalkonsulate übernimmt die Botschaft der Islamischen Republik Iran in Berlin die konsularische Betreuung für das gesamte Bundesgebiet. Damit müssen sich auch Menschen aus dem früheren Frankfurter Konsularbezirk an die Berliner Vertretung, genauer gesagt, an die von ihr bereitgestellten Online-Systeme wenden.
| Angabe | Aktuelle Information |
|---|---|
| Vertretung | Botschaft der Islamischen Republik Iran |
| Adresse | Podbielskiallee 67, 14195 Berlin |
| Zuständigkeit | Gesamtes Bundesgebiet |
| Allgemeine Öffnungszeiten | Montag bis Freitag von 08:30 bis 16:30 Uhr |
| Konsularabteilung | Montag bis Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr |
| Telefonische Erreichbarkeit der Konsularabteilung | Nach Angaben des Auswärtigen Amts von 14:00 bis 15:30 Uhr |
Öffnungszeiten und Annahmebedingungen können sich kurzfristig verändern. Vor einer persönlichen Fahrt nach Berlin empfiehlt sich deshalb immer eine Prüfung der aktuellen Hinweise der iranischen Botschaft. Das gilt besonders für Dienstleistungen, bei denen vorab eine elektronische Registrierung oder eine Terminbuchung erforderlich ist.
Visum für den Iran beantragen: So läuft das Verfahren grundsätzlich ab
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Reisen in den Iran grundsätzlich ein Visum. Der Antrag sollte vor Reisebeginn gestellt werden. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass ein Online-Visum über das elektronische Visasystem des iranischen Außenministeriums beantragt werden kann.
Welche Angaben und Nachweise erforderlich sind, richtet sich nach dem Reisezweck und der beantragten Visumkategorie. Deshalb lässt sich keine allgemeingültige Dokumentenliste erstellen, die für jeden Antrag gleichermaßen gilt. Entscheidend ist zunächst, die zum geplanten Aufenthalt passende Visumart auszuwählen.
Reisepass und persönliche Daten prüfen
Für deutsche Staatsangehörige muss das verwendete Reisedokument zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ein Personalausweis reicht für die Einreise nicht aus. Vor Beginn des Antrags sollten die persönlichen Daten im Reisepass genau mit den Angaben übereinstimmen, die im elektronischen Antrag eingetragen werden.
Je nach Visum können ergänzende Unterlagen verlangt werden. Dazu können beispielsweise Angaben zum geplanten Aufenthalt, Einladungen, Informationen über die Unterkunft, Nachweise zum Reisezweck oder Versicherungsunterlagen gehören. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Anforderungen des iranischen Außenministeriums und der Botschaft in Berlin.
Elektronischen Visumantrag einreichen
Der Iran bietet ein elektronisches Verfahren für Visumanträge an. Dabei werden die erforderlichen Angaben zunächst online erfasst. Nach dem Antrag folgen je nach Visumtyp weitere Bearbeitungsschritte durch die iranischen Behörden beziehungsweise die zuständige Auslandsvertretung.
Das ausgestellte iranische Visum wird nach den aktuellen Informationen des Auswärtigen Amts nicht als klassischer Aufkleber in den Reisepass geklebt. Es handelt sich um ein elektronisches Visum, das ausgedruckt und während der Reise zusammen mit dem Reisepass mitgeführt werden sollte.
Bearbeitungszeit nicht zu knapp kalkulieren
Eine verbindliche allgemeine Bearbeitungsdauer lässt sich nicht nennen. Ältere Angaben von sieben bis 14 Tagen oder zehn bis 20 Werktagen sind nicht zuverlässig auf jeden aktuellen Antrag übertragbar. Die Dauer hängt unter anderem von der Visumart, der Prüfung des Antrags und der aktuellen Arbeitssituation der zuständigen Behörden ab.
Ein Visumantrag sollte deshalb nicht erst wenige Tage vor einer geplanten Reise begonnen werden. Auch Flugbuchungen oder andere verbindliche Reservierungen sollten berücksichtigen, dass sich die Bearbeitung verzögern kann.
Welche Iran-Visa gibt es?
Die passende Visumkategorie richtet sich nach dem tatsächlichen Zweck des Aufenthalts. Ein touristischer Aufenthalt muss anders beantragt werden als eine Geschäftsreise, ein Studium, eine berufliche Tätigkeit oder eine journalistische Reise. Die Auswahl des korrekten Visums ist besonders wichtig, da die Nutzung eines Visums für einen anderen als den genehmigten Aufenthaltszweck im Iran erhebliche rechtliche Konsequenzen haben kann.
Touristenvisum für private Reisen
Das Touristenvisum ist für Aufenthalte vorgesehen, deren Zweck hauptsächlich im privaten oder touristischen Besuch des Landes besteht. Welche Nachweise im Einzelnen verlangt werden und für welchen Zeitraum das Visum ausgestellt wird, kann vom jeweiligen Antrag abhängen. Ältere pauschale Aussagen, wonach ein Touristenvisum grundsätzlich für exakt 30 Tage oder automatisch für mehrere Einreisen gelte, sollten daher nicht als verbindliche Regel verstanden werden.
Geschäftsvisum für berufliche Termine
Für geschäftliche Reisen ist eine entsprechende Visumkategorie erforderlich. Je nach Reisegrund können Informationen oder Unterlagen eines iranischen Geschäftspartners beziehungsweise einer Organisation verlangt werden. Ein touristisches Visum sollte nicht ersatzweise für geschäftliche Tätigkeiten genutzt werden.
Studien-, Arbeits- und Journalistenvisa
Auch für ein Studium, eine Beschäftigung oder journalistische Tätigkeiten bestehen gesonderte Visumarten und Genehmigungsverfahren. Insbesondere bei nicht touristischen Aufenthalten weist das Auswärtige Amt ausdrücklich darauf hin, dass das Visum dem tatsächlichen Aufenthaltszweck entsprechen muss.
Für journalistische Tätigkeiten gelten besondere Anforderungen. Recherchen, Interviews oder berufliche Medienarbeit sollten deshalb nicht auf Grundlage eines Touristenvisums durchgeführt werden.
Terminvereinbarung für iranische Konsularangelegenheiten
Eine Terminvereinbarung beim früheren Generalkonsulat in Frankfurt ist nicht mehr möglich. Ältere Anleitungen, die auf ein lokales Frankfurter Buchungssystem verweisen, sind seit der Schließung der Vertretung überholt.

Für bestimmte konsularische Dienstleistungen werden inzwischen zentrale elektronische Systeme des iranischen Außenministeriums genutzt. Bei Angelegenheiten iranischer Staatsangehöriger kommt unter anderem das konsularische Portal Mikhak zum Einsatz. Je nach Dienstleistung kann anschließend zusätzlich eine Terminvereinbarung notwendig sein.
Visumanträge ausländischer Staatsangehöriger laufen dagegen grundsätzlich über das elektronische Visaverfahren. Da sich die einzelnen Abläufe unterscheiden können, sollte vor einer persönlichen Vorsprache geprüft werden, welche Schritte für die betreffende Dienstleistung vorgesehen sind.
Konsularische Dienstleistungen für iranische Staatsangehörige
Die konsularische Arbeit umfasst deutlich mehr als die Ausstellung von Visa für ausländische Reisende. Iranische Staatsangehörige in Deutschland benötigen die Auslandsvertretung beispielsweise bei Passangelegenheiten, Personenstandsfällen, Vollmachten oder der Bearbeitung bestimmter Dokumente.
Pass- und Personenstandsangelegenheiten
Zu den klassischen konsularischen Aufgaben gehören die Ausstellung oder Erneuerung iranischer Reisedokumente sowie verschiedene personenstandsrechtliche Vorgänge. Dazu können beispielsweise die Registrierung von Geburten, Eheschließungen oder Scheidungen und Angelegenheiten rund um iranische Personenstandsdokumente gehören.
Welche Originale, Übersetzungen, Nachweise oder vorherigen Registrierungen erforderlich sind, hängt vom konkreten Anliegen ab. Frühere Checklisten des Frankfurter Generalkonsulats sollten deshalb nicht ungeprüft weiterverwendet werden.
Beglaubigungen, Vollmachten und Dokumente
Auch die Bestätigung von Dokumenten oder Vollmachten kann zum konsularischen Leistungsumfang gehören. Dabei gelten je nach Dokument unterschiedliche Vorgaben. Vor dem Versand von Originalunterlagen oder einer Fahrt nach Berlin sollte geklärt werden, ob zunächst eine elektronische Registrierung erforderlich ist und in welcher Form die Unterlagen eingereicht werden müssen.
Visa on Arrival: Einreise ohne vorher ausgestelltes Visum?
Von einer Reiseplanung, die ausschließlich auf ein Visum bei der Ankunft setzt, ist derzeit abzuraten. Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen keine gesicherten Informationen darüber vor, ob das sogenannte Visa-on-Arrival-Verfahren zuverlässig funktioniert.
Für deutsche Staatsangehörige ist daher die Beantragung des Visums vor der Einreise der deutlich verlässlichere Weg. Ein fehlendes oder ungeeignetes Visum kann bereits beim Abflug oder bei der Einreise erhebliche Schwierigkeiten verursachen.
Aktuelle Reisewarnung für den Iran beachten
Neben den formalen Einreisebestimmungen ist die derzeitige Sicherheitslage von besonderer Relevanz. Das Auswärtige Amt warnt mit Stand August 2026 vor Reisen in den Iran. Deutsche Staatsangehörige, die sich bereits im Land befinden, werden zur Ausreise aufgefordert.

Als ein besonders schwerwiegendes Risiko nennt das Auswärtige Amt willkürliche Festnahmen. Die Möglichkeiten der deutschen Botschaft in Teheran, deutschen Staatsangehörigen konsularische Unterstützung zu leisten, sind derzeit stark eingeschränkt.
Seit Ende Februar 2026 hat sich die regionale Sicherheitslage durch militärische Auseinandersetzungen zusätzlich verschärft. Auch nach diplomatischen Bemühungen bleibt die Situation nach Einschätzung des Auswärtigen Amts volatil. Auswirkungen auf den Flugverkehr und kurzfristige Veränderungen der Sicherheitslage sind weiterhin möglich.
Besondere Risiken für deutsch-iranische Doppelstaater
Für Menschen mit deutscher und iranischer Staatsangehörigkeit bestehen zusätzliche Risiken. Iran behandelt Doppelstaater grundsätzlich als iranische Staatsangehörige. Deutsche konsularische Unterstützung kann deshalb im Ernstfall erheblich erschwert oder vollständig verweigert werden.
Das Auswärtige Amt berichtet außerdem von Verhören, willkürlichen Festnahmen und Ausreisesperren. Auch Aktivitäten oder öffentliche Äußerungen außerhalb Irans können von iranischen Behörden berücksichtigt werden. Das betrifft unter Umständen Beiträge in sozialen Medien oder die Teilnahme an politischen Veranstaltungen in Deutschland.
Reisewarnung regelmäßig neu prüfen
Eine Reisewarnung ist keine gewöhnliche touristische Empfehlung, sondern ein dringender Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in das betreffende Land oder Gebiet zu unterlassen. Die Sicherheitslage kann sich kurzfristig verändern. Maßgeblich ist deshalb stets der aktuellste Stand der offiziellen Reise- und Sicherheitshinweise.
Krankenversicherung und weitere Einreisebestimmungen
Für einen Aufenthalt im Iran wird eine geeignete Unfall- und Krankenversicherung benötigt. Welche Nachweise von den iranischen Behörden aktuell akzeptiert werden, sollte vor Reisebeginn geklärt werden.
Auch die Gültigkeit des Visums muss während des gesamten Aufenthalts berücksichtigt werden. Ein abgelaufenes Visum kann die Ausreise erheblich erschweren. Nach Angaben des Auswärtigen Amts kann in solchen Fällen ein zusätzliches Ausreisevisum notwendig werden, dessen Ausstellung mehrere Tage oder sogar Wochen beanspruchen kann.
Die im Visum eingetragene Aufenthaltsdauer und der genehmigte Reisezweck sollten daher genau eingehalten werden.
Frühere Öffnungszeiten und Kontaktdaten in Frankfurt sind nicht mehr gültig
Im Internet finden sich weiterhin verschiedene Telefonnummern und Öffnungszeiten für das frühere iranische Generalkonsulat in Frankfurt. Häufig genannt werden die Raimundstraße 90 sowie frühere Servicezeiten am Vormittag. Für aktuelle konsularische Anliegen sind diese Angaben jedoch nicht mehr maßgeblich.
Auch ältere Informationen über eine direkte Terminbuchung in Frankfurt, dort akzeptierte Zahlungsmethoden oder durchschnittliche Wartezeiten haben seit der Schließung des Generalkonsulats keinen praktischen Nutzen mehr. Wer solche Angaben auf älteren Webseiten findet, sollte deshalb immer das Veröffentlichungsdatum kontrollieren.
Häufige Fragen zur iranischen Botschaft Frankfurt
Die Schließung des Frankfurter Generalkonsulats führt weiterhin zu zahlreichen Fragen, weil ältere Informationen in Suchmaschinen und Verzeichnissen noch sichtbar sind. Die wichtigsten Punkte lassen sich inzwischen eindeutig beantworten.
Ist die iranische Botschaft in Frankfurt noch geöffnet?
Nein. In Frankfurt gab es keine iranische Botschaft, sondern ein Generalkonsulat. Dieses wurde im November 2024 geschlossen und bietet keine regulären konsularischen Dienstleistungen mehr an.
Wo befindet sich die iranische Botschaft in Deutschland?
Die Botschaft der Islamischen Republik Iran befindet sich in der Podbielskiallee 67 in 14195 Berlin. Nach der Schließung der Generalkonsulate ist ihr Konsularbezirk auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.
Kann in Frankfurt noch ein Iran-Visum beantragt werden?
Ein regulärer Visumantrag kann nicht mehr beim früheren Generalkonsulat Frankfurt gestellt werden. Deutsche Staatsangehörige können den Antrag für ein elektronisches Visum vor der Reise über das dafür vorgesehene iranische Online-Verfahren beginnen. Weitere Informationen erteilt die iranische Botschaft in Berlin.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Iran-Visums?
Eine allgemeingültige Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Frühere pauschale Angaben von einer oder zwei Wochen können nicht zuverlässig auf aktuelle Anträge übertragen werden. Ausreichender zeitlicher Vorlauf ist deshalb sinnvoll.
Wie viel kostet ein Iran-Visum?
Die Gebühren richten sich unter anderem nach Visumart und Antrag. Ältere Preisangaben sollten nicht als aktuelle Gebührenordnung übernommen werden. Verbindlich sind die zum Zeitpunkt des Antrags veröffentlichten Vorgaben der iranischen Behörden.
Ist ein Visum bei der Einreise möglich?
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass keine gesicherten Informationen über einen zuverlässig funktionierenden Visa-on-Arrival-Prozess vorliegen. Von dieser Variante wird deshalb ausdrücklich abgeraten.
Wie lange muss der Reisepass gültig sein?
Deutsche Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise in den Iran noch mindestens sechs Monate gültig sein. Ein deutscher Personalausweis genügt nicht für die Einreise.
Welche Visa gibt es für Reisen in den Iran?
Die Visumart richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Dazu gehören unter anderem Visa für touristische Reisen, geschäftliche Aufenthalte, Studium, Arbeit oder journalistische Tätigkeiten. Entscheidend ist, dass der tatsächliche Reisezweck mit der genehmigten Visumkategorie übereinstimmt.
Gilt aktuell eine Reisewarnung für den Iran?
Ja. Mit Stand August 2026 warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in den Iran und fordert deutsche Staatsangehörige, die sich dort befinden, zur Ausreise auf. Als Risiken werden unter anderem die volatile Sicherheitslage und die Gefahr willkürlicher Festnahmen genannt.
Frankfurt bleibt als Suchbegriff relevant, Berlin ist jedoch zuständig
Die Suche nach „Iranische Botschaft Frankfurt“ wird voraussichtlich noch längere Zeit verbreitet bleiben, weil das frühere Generalkonsulat über viele Jahre eine wichtige Anlaufstelle für Menschen aus mehreren westdeutschen Bundesländern war. Für aktuelle Behördenwege ist Frankfurt jedoch nicht mehr die richtige Adresse.
Seit der Schließung des Generalkonsulats werden Visa- und konsularische Angelegenheiten zentral über die iranische Botschaft in Berlin sowie die dafür vorgesehenen elektronischen Systeme abgewickelt. Besonders bei Visumanträgen, Passangelegenheiten und personenstandsrechtlichen Vorgängen lohnt sich eine erneute Prüfung der aktuellen Vorgaben unmittelbar vor Antragstellung, da sich Verfahren, Gebühren und Annahmebedingungen ändern können.
Für geplante Reisen in den Iran kommt derzeit ein weiterer Punkt hinzu: Die bestehende Reisewarnung sollte unabhängig vom Visumverfahren berücksichtigt werden. Ein ausgestelltes Visum ist keine Aussage darüber, ob eine Reise aus deutscher Sicht sicher oder empfehlenswert ist.