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Hochwasser

© Mario Hoesel / stock.adobe.com

Hochwasser in Ihrer Umgebung – das ist wichtig

in Ratgeber
Lesedauer: 3 min.

Es ist der Albtraum eines jeden Haus- oder Wohnungsbesitzers: Infolge starker Regenfälle treten die Flüsse über die Ufer und der Wasserpegel steigt stetig. Es kommt zu einem Hochwasser und die (Wohn-)Räume werden überflutet. In einem solchen Fall ist der Schaden fast immer immens.

Da stellt sich die Frage: Was kann man tun? In diesem Ratgeber möchten wir sowohl Tipps zur Soforthilfe geben als auch auf die Frage eingehen, was man vorbeugend in Form einer Versicherung tun kann.

Was sollte man unbedingt beachten, wenn das Hochwasser kommt?

Die wichtigste Sofortmaßnahme: Sichern Sie alle Gegenstände und tragen Sie Ihre Möbel in die oberen Stockwerke. Schalten Sie den Strom ab (Hauptsicherung herausnehmen!) und schließen Sie die Öltanks, sofern vorhanden. Falls Ihr Wohnhaus oder die Wohnung akut von einer Überflutung bedroht ist, sollten Sie sich umgehend seelisch darauf vorbereiten, das Haus verlassen zu müssen.

Für eine solche Evakuierung sollte Folgendes eingepackt werden: lebenswichtige Medikamente, Verbandszeug, Personaldokumente, Mobiltelefon sowie Bargeld, EC-Karte und Schlüssel. Außerdem kommen folgende Gegenstände ins Notfallgepäck: Falls vorhanden, ein Schlafsack, Decke(n), warme Kleidung, feste Schuhe, Taschenlampe, Wechselbatterien, Regenkleidung, Gummistiefel, Wäsche zum Wechseln, Essgeschirr, Trinkwasser, evtl. Thermoskanne mit Becher sowie Arbeitshandschuhe.

Was tun, wenn Sie vom Hochwasser eingeschlossen sind?

Sollte das Wasser schon sehr hoch stehen, dürfen Sie das Haus oder die Wohnung nicht mehr selbstständig verlassen. Die Strömung, das Schwemmgut, offene Schächte, ausgespülte Vertiefungen und freigespülte Kabel unter Wasser können zu einer großen Gefahr werden. Suchen Sie stattdessen höhere Stockwerke auf und machen Sie die Rettungskräfte auf sich aufmerksam (per Telefon, durch lautes Rufen, weiße Tücher schwenken o. ä.). Und besonders wichtig: Betreten Sie auf keinen Fall überflutete Keller – hier herrscht Stromschlaggefahr!

Hinweise für Autofahrer

Meiden Sie unbedingt als überflutet gemeldete Straßen und fahren Sie auf keinen Fall ins hochstehende Wasser. Parken Sie Ihren Wagen nach Möglichkeit in höher gelegenen Gebieten und achten Sie darauf, dass das Auto keine Rettungswege blockiert – ansonsten riskieren Sie bei einer Noträumung Schäden am Fahrzeug, eine Ordnungsstrafe oder gar Schadenersatzansprüche.

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Vorbeugende Maßnahmen

Nach diesen Soforthilfen wollen wir uns auch vorbeugenden Maßnahmen widmen. Hier sind etwa Hochwassersperren zu nennen, mit denen Fenster und Türen versehen werden können. Solche Sperren gibt es auch für das gesamte Grundstück, die Kosten hierfür sind den meisten Hausbesitzern allerdings zu hoch.

Aber auch mit einer Schmutzwasserpumpe kann zumindest dafür gesorgt werden, dass eintretendes Wasser nicht mehr weiter steigt. Die Schmutzwasserpumpe muss dazu allerdings ausreichend leistungsfähig dimensioniert sein.

Mit welcher Versicherung kann ich den Auswirkungen von Hochwasserschäden vorbeugen?

Die entsprechenden Risiken des Hochwassers werden in aller Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Es kann in diesem Zusammenhang jedoch notwendig sein, die vorhandene Wohngebäudeversicherung durch eine sogenannte Elementarschaden-Zusatzdeckung zu erweitern. Aufschluss darüber gibt der Versicherungsvertrag, auch ein Versicherungsexperte kann mit Rat und Tat helfen.

Ebenfalls wichtig zu wissen: Eine Wohngebäudeversicherung, ggf. inklusive Elementarschaden-Zusatzdeckung, ist in manchen Gegenden Deutschlands sogar gesetzlich vorgeschrieben – insbesondere dort, wo die Gefahren durch Elementarschäden eindeutig erhöht sind. Dies könnte beispielsweise an den Küsten und Flüssen oder auch in tieferen Lagen der Fall sein, wo die Hochwassergefahr generell erhöht ist.

Beachtet werden sollte zudem, dass eine Wohngebäudeversicherung nicht für Schäden aufkommt, die auf dem Grundstück entstanden sind. Wird also durch ein Hochwasser etwa ein Teil des Gartens zerstört, wird die Wohngebäudeversicherung dafür nicht aufkommen.

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