Die Wohngebäudeversicherung für Privatmenschen kennt jeder. Wer jedoch sein Wohneigentum vermietet oder dieses gewerblich nutzt, benötigt spezielle Versicherungen, die genau auf solche Nutzungsformen zugeschnitten sind. Die beiden wichtigsten dieser Versicherungen stellen wir hier etwas näher vor.
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sollte vorrangig derjenige abschließen, der über unbebaute Grundstücke oder vermietetes Wohneigentum verfügt. Bei selbst bewohnten Immobilien ist der Abschluss dieser Versicherung in der Regel nicht notwendig, da hierbei im Schadensfall die private Haftpflichtversicherung einspringt.
Welche Schäden deckt eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ab?
Laut der deutschen Gesetzgebung ist der Eigentümer für alle Schäden an der Gesundheit, dem Vermögen oder dem Eigentum Dritter verantwortlich, die auf seinem Haus- oder Grundbesitz verursacht werden. Dies kann etwa der Fall sein, wenn eine dritte Person auf einem Grundstück über herumliegendes Material stolpert und sich dabei verletzt. In den Gesetzen spricht man dabei von der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Sie fordert vom Grundstücksbesitzer, dass dieser dafür sorgt, dass vom Grundstück selbst beziehungsweise den darauf befindlichen Sachen keine Gefahr für Dritte ausgeht.
Nun könnte man meinen, dass bei vermietetem Wohneigentum der Mieter auch für solche Schäden haftet. Dem ist aber nicht so. Auch wenn das Eigentum vermietet ist, obliegt dem Besitzer die Pflicht, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Da man aber als Vermieter nicht ständig seinen eigenen Grund und Boden überwachen kann, empfiehlt sich der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Tipp: Eine moderne digitale Hausverwaltung sorgt dafür, dass die entsprechenden Beiträge regelmäßig entrichtet werden.
Weiterhin fungiert diese Versicherung auch als Rechtsschutz, wenn es im Zuge eines tatsächlich oder vermeintlich entstandenen Schadens zu einem Gerichtsprozess kommt. In diesem Fall übernimmt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sämtliche entstehenden Anwalts- und Prozesskosten. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Viele Versicherer schließen Schäden, die durch die grobe Fahrlässigkeit des Versicherten entstanden sind, von der Regulierung aus. Konkret bedeutet das: Wer beispielsweise auf seinem Grundstück Äste verbrennt, das Feuer dabei unbeaufsichtigt lässt und dieses in der Folge auf ein Nachbargrundstück übergreift, könnte von seinem Versicherer vorgeworfen bekommen, grob fahrlässig gehandelt zu haben. In diesem Fall wird es schwierig sein, sich den Schaden in voller Höhe vom Versicherer ersetzen zu lassen.
Betriebsgebäudeversicherung
Aus dem privaten Bereich ist die bereits angesprochene Wohngebäudeversicherung inzwischen sehr bekannt. Jeder Besitzer einer Immobilie sollte eine solche Versicherung abgeschlossen haben, um sich gegen Schäden, die durch die Einwirkung Dritter oder aber durch höhere Gewalt am Gebäude entstehen könnten, wirkungsvoll abzusichern.
Selbstverständlich sollte ein solcher Versicherungsschutz auch für gewerblich genutzte Gebäude nicht fehlen. Hier ist er sogar noch wichtiger, da mitunter die gesamte Existenz des betreffenden Unternehmens davon abhängt, dass im Betriebsgebäude der Unternehmensbetrieb jederzeit reibungslos fortgeführt werden kann. Im Schadensfall sollte die Versicherung also schnell einspringen und durch die nötigen finanziellen Mittel dafür sorgen, dass die Weiterführung des Betriebs im entsprechenden Gebäude gesichert ist.
Welche Schäden sind durch eine Betriebsgebäudeversicherung abgedeckt?
Zunächst deckt diese Versicherung alle Schäden ab, die durch Einwirkung höherer Gewalt entstehen. Dies können unter anderem Schäden durch Hochwasser, Grundwasser, Leitungswasser, Glasbruch, Feuer, Sturm, Hagel und vieles mehr sein. Weiterhin fallen alle Schäden durch Blitzschlag in den Regulierungsbereich, ebenso die Folgen wie beispielsweise defekte elektronische Geräte oder auch Brände. Ein wichtiger Bereich, der ebenfalls durch die Versicherung abgedeckt ist, ist der Schutz gegen Einbruch beziehungsweise Einbruchdiebstahl. In vielen Versicherungsverträgen ist außerdem die Regulierung von Schäden nach einem Fahrzeuganprall an das Betriebsgebäude enthalten.
Im Schadensfall wird die Versicherung alle entstehenden Kosten übernehmen. Dazu gehören die Kosten für die Beseitigung des Schadens selbst, aber auch Aufräumkosten, Bergungskosten, Dekontaminierungskosten und vieles mehr. Sollten Sachverständige oder Zeugen hinzugezogen werden müssen, übernimmt auch dafür die Versicherung alle Kosten. Weiterhin kann vereinbart werden, dass auch indirekt entstandene Schäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn ein Sturm Bäume entwurzelt und diese anschließend das Unternehmensgebäude beschädigen.
Zusätzlich lässt sich mit vielen Versicherern eine Übernahme der Mehrkosten durch eventuelle Wiederherstellungsbeschränkungen, Preissteigerungen oder auch den allgemeinen Technologiefortschritt vereinbaren.













