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Gebäude-Energie-Gesetz

© Racamani / stock.adobe.com

Das Gebäudeenergiegesetz: Ein Gesetz, das mehr kann, als viele denken

in Immobilien
Lesedauer: 3 min.

Zugegeben: Das Gebäudeenergiegesetz, kurz: GEG, hat bislang ein massives Imageproblem. Seit seiner Einführung im November 2020 und besonders nach der Novelle 2024, die als „GEG 2025“ bekannt ist, wird es oft als bürokratisches Monster oder gar als Zwangsgesetz für Heizungswechsel wahrgenommen. Doch das ist eine stark verkürzte bis verzerrte Wahrnehmung. Was wirklich dahintersteckt und welche Vorteile Immobilieneigentümer sogar davon haben.

Heizungspflicht? Augenmaß statt Zwang

Ein zentraler Kritikpunkt am GEG ist die sogenannte „Heizungspflicht“. Fakt ist: Neue Heizungen müssen künftig mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Doch das gilt nicht pauschal und auch nicht sofort für alle Heizungen zwischen Lausitz und Ruhrgebiet. Die Pflicht greift vor allem bei Neubauten und bei größeren Sanierungen. Für Bestandsgebäude gelten Übergangsfristen und Ausnahmen – etwa, wenn die wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht gegeben ist oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Der Energieexperte und Immobilienfachmann Cyan Heid sagt: „Wer modernisiert, umbaut oder seine Heizung tauscht, muss zahlreiche Vorgaben beachten, kann aber gleichzeitig von attraktiven För­der­pro­gram­men profitieren.“

Auch beim Austausch alter Heizkessel gibt es klare Regeln: Heizungen, die vor dem 1. Februar 2002 eingebaut wurden und keine sogenannte Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik nutzen, müssen in der Regel ersetzt werden. Ausgenommen sind selbst bewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser, die bereits vor dem Stichtag vom Eigentümer genutzt wurden. Anders sieht es aus, wenn Kinder das Haus ihrer Eltern mit antiker Öl- oder Gasheizung erben und dann selbst bewohnen. Diese Vorgaben sind im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Bestandsgebäude eindeutig geregelt.

Was gilt für Neubauten?

Wer heute neu baut, muss das GEG von Anfang an berücksichtigen. Neubauten müssen als Niedrigstenergiegebäude geplant werden. Das bedeutet konkret: gute Dämmung, luftdichte Bauweise, Schutz vor sommerlicher Überhitzung und ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien – meist über Wärmepumpe, Photovoltaik oder Fernwärme.

Wer die reichlich vorhandenen Fördermittel vor allem der bundesweit tätigen Förderbank KfW für die Finanzierung nutzen will, muss sogar über die Mindeststandards hinausgehen. Erst höhere Effizienzhaus-Stufen wie EH 55 oder EH 40 eröffnen attraktive Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.

Eine frühzeitige Energieberatung ist hier entscheidend, um Technik, Materialien und Fördervorgaben optimal abzustimmen. Denn die Expertinnen und Experten erkennen, welche Schritte und in welcher Reihenfolge notwendig sind, welche Einsparungen das mit sich bringt, aber auch welche Investitionssumme unter dem Strich steht. Zugleich haben sie einen optimalen Überblick über aktuelle Förderprogramme.

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Bestandsgebäude: Sanierung mit Plan

Auch für bestehende Immobilien gelten klare Vorgaben. Sanierungen an der Gebäudehülle, An- oder Ausbauten oder ein Eigentümerwechsel lösen oft die Pflicht zur energetischen Nachrüstung aus. Besonders betroffen sind Dachflächen, oberste Geschossdecken, Fenster, Kellerdecken und Heizungsrohre. Die Dämmung muss bestimmte U-Werte einhalten –  das ist ein Wert für den Wärmeverlust. Je niedriger dieser ist, desto besser der Wärmeschutz. Die Heizung ist ein sehr wichtiger Teil, aber immer nur geringerTeil eines Gesamtsystems, das aufeinander abgestimmt sein muss. Eine moderne Heizung entfaltet ihr volles Potenzial nur dann, wenn auch die Gebäudehülle stimmt. Erst das Zusammenspiel von Dämmung, Fenstern und Heiztechnik sorgt dafür, dass sich die Investition in En­er­gie­ef­fi­zi­enz wirklich auszahlt.

Eine effiziente Heizung bei unzureichender Dämmung verfehlt die gewünschte Wirkung. Eine Heizung kann aber auch zu üppig und damit zu teuer geplant sein: Die U-Werte geben dabei eine Orientierung, um die neue Heizungsanlage stimmig zu dimensionieren. Andernfalls besteht die Gefahr, dass eine zu groß ausgelegte Heizung ineffizient arbeitet und zu hohe Energiekosten verursacht. Wenn etwa aus einem bisherigen Fünf-Personen-Haushalt ein Zwei-Personen-Haushalt mit gelegentlichen Gästen wird, weil die drei erwachsenen Kinder ausziehen, spielt das eine wichtige Rolle für die Dimensionierung einer neuen Heizung.

Förderungen sind weit mehr als nur ein Trostpflaster

 Das GEG ist kein reines Pflichtenheft – es bietet auch finanzielle Anreize. Über Programme der KfW und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Eigentümer Zuschüsse und zinsgünstige Kredite erhalten. Besonders attraktiv ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP): Wer ihn mithilfe eines spezialisierten Energieberaters nutzt, kann zusätzliche Förderboni erhalten und seine Sanierung schrittweise und planvoll umsetzen.

Auch die Energieberatung selbst wird gefördert – und lohnt sich doppelt: Sie hilft, die richtigen Maßnahmen zu identifizieren und die Fördermittel optimal auszuschöpfen. Wichtig: Für viele Förderprogramme ist eine qualifizierte Beratung Voraussetzung.

Fazit: Das GEG ist besser als sein Ruf

 Das Gebäudeenergiegesetz ist vielleicht kommunikativ schlecht gestartet, aber bei näherer Beschäftigung kein bürokratischer Selbstzweck. Es ist ein Werkzeug für mehr Klimaschutz, geringere Energiekosten und höhere Immobilienwerte. Denn bereits heute zählt bei Immobilien längst nicht mehr nur „Lage, Lage, Lage“, sondern auch der energetische Standard. Ein schönes Haus in guter Lage verliert massiv an Wert, wenn die Heizung leckt, die Wanddämmung nicht vorhanden ist und es durch alle Fenster und Türen zieht wie Hechtsuppe.

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