Trotz aller Achtsamkeit und Vorsicht: Die Bandbreite möglicher Schäden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen des Kunden im Rahmen einer Tätigkeit in der Altenpflege ist groß. Müssen Medikamente gegeben werden, besteht etwa hinsichtlich Dosierung und Auswahl ein großes Risiko für Verwechslungen und Fehldosierungen. Beim Verabreichen von Spritzen können Verletzungen mit weitreichenden Folgeschäden auftreten. Und auch beim Anlegen von Kathetern, Verbänden, Kleidungsstücken etc. kann es zu Verletzungen kommen.
Dies sind nur einige Beispiele für Schäden, die bei der Altenpflege auftreten können. Die Haftung für diese Schäden muss der Inhaber des Pflegedienstes übernehmen. Und nicht nur das: Auch die entsprechenden Abrechnungsvorschriften und weitere gesetzliche Bestimmungen sind akribisch einzuhalten.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung für Altenpflegedienste heute obligatorisch. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, den Versicherungsvertrag bestmöglich auf die unternehmerischen Gegebenheiten abzustimmen. Anzahl und Status der Beschäftigten, Art und Umfang der gebotenen Dienstleistungen und vieles mehr müssen entsprechend berücksichtigt werden, damit alle Haftungsfragen zweifelsfrei geklärt sind. Das gilt für Berufseinsteiger wie für etablierte Pflegedienste gleichermaßen.
Mittels eines Vergleichsrechners im Internet lässt sich schnell und einfach der günstigste Tarif für eine Betriebshaftpflichtversicherung ermitteln, natürlich unter Einbeziehung aller für den Versicherungsschutz relevanten Daten.
Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung?
Die Betriebshaftpflicht gehört zu den wichtigsten gewerblichen Versicherungen, die jeder Selbstständige mit einem eigenen Betrieb unbedingt abschließen sollte. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei dem betreffenden Unternehmen um eine juristische Person oder um eine Personengesellschaft handelt.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung deckt sämtliche Haftpflichtrisiken von Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden ab. Für einige Berufe besteht sogar die gesetzliche Pflicht, diese Versicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich bei dieser Versicherungsform – wie der Name bereits andeutet – um eine reine Haftpflichtversicherung. Das heißt, die Versicherungsleistung wird ausschließlich an den geschädigten Dritten ausgezahlt, nicht an den Versicherten selbst.
Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter des Unternehmens in der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Nicht integriert sind dagegen Subunternehmer sowie Vertretungen, die nicht fest im Unternehmen angestellt sind. Diese müssen im Rahmen ihrer Selbstständigkeit eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Darüber hinaus ist wichtig zu wissen, dass die Betriebshaftpflichtversicherung ausschließlich für Schäden einsteht, die das Unternehmen einer dritten Partei, z. B. einem Patienten, zugefügt hat. Bei Streitigkeiten von Mitarbeitern innerhalb des Unternehmens ist diese Versicherung nicht zuständig.
Die Betriebshaftpflichtversicherung fungiert darüber hinaus als passive Rechtsschutzversicherung. Das heißt, der Rechtsschutz kommt erst dann zur Geltung, wenn die berechtigte Annahme besteht, dass die an das Unternehmen herangetragenen Forderungen nicht berechtigt sind. In diesem Fall zahlt die Betriebshaftpflichtversicherung sämtliche Kosten für den Einsatz von Anwälten, Gutachtern oder auch Zeugen. Selbstverständlich werden auch die eigentlichen Gerichtskosten mit übernommen.
Wichtig: Grundsätzlich muss jede Betriebshaftpflichtversicherung in einem individuellen Vertrag abgeschlossen werden, eine pauschale Versicherung ist in der Regel nicht möglich. Wenn Risiken neu hinzukommen, z. B. durch eine Erweiterung der angebotenen Pflegedienstleistungen, müssen diese innerhalb einer vorgegebenen Frist mit in die Betriebshaftpflicht aufgenommen werden. Während dieser Übergangszeit sind sie automatisch mitversichert. Die Versicherungssumme ist den im Unternehmen gegebenen Risiken unbedingt anzupassen, hierbei kann ein unabhängiger Versicherungsexperte helfen. Wird die Versicherungssumme zu niedrig festgelegt, so besteht die Gefahr, im Versicherungsfall nicht den vollen Schaden ersetzt zu bekommen.
Fazit
In der Altenpflege gehören Verantwortung und Risiko untrennbar zusammen. Schon bei alltäglichen Handgriffen – von der Medikamentengabe über Injektionen bis hin zu Verbänden oder Kathetern – können Fehler passieren, die für Patienten schwerwiegende Folgen haben. Genau deshalb geht es bei der Betriebshaftpflicht nicht um „nice to have“, sondern um eine Absicherung, die den Fortbestand des Pflegedienstes schützen kann. Denn die Haftung liegt am Ende beim Inhaber, und neben möglichen Schadensersatzforderungen kommen schnell weitere Themen hinzu: Auseinandersetzungen mit Angehörigen, Gutachten, Anwalts- und Gerichtskosten oder Streit darüber, ob eine Forderung überhaupt berechtigt ist.
Wichtig ist dabei, dass eine Betriebshaftpflicht nur dann wirklich hilft, wenn sie sauber zum Betrieb passt. Entscheidend sind nicht nur die Versicherungssumme, sondern auch die korrekte Beschreibung der Tätigkeiten, die Anzahl und der Status der Beschäftigten sowie der konkrete Leistungsumfang. Wer hier zu knapp kalkuliert oder Leistungen vergisst, riskiert Lücken im Schutz oder eine zu niedrige Deckung, die im Ernstfall teuer werden kann. Ebenso sollte klar geregelt sein, wer mitversichert ist: Angestellte sind meist eingeschlossen, externe Kräfte wie Subunternehmer hingegen in der Regel nicht – das muss in der Praxis bekannt sein, damit niemand von falschen Annahmen ausgeht.
Ein Vergleichsrechner kann helfen, einen ersten Überblick über Tarife und Beiträge zu bekommen. Trotzdem sollte der Blick nicht allein auf den Preis fallen, sondern auf die Bedingungen: Welche Schäden sind abgedeckt, wie wird mit Vermögensschäden umgegangen, welche Selbstbeteiligung gilt, und wie sind neue oder erweiterte Leistungen in der Übergangszeit mitversichert? Wer den Vertrag regelmäßig prüft und bei Veränderungen im Betrieb zeitnah anpasst, sorgt dafür, dass die Absicherung nicht nur auf dem Papier besteht, sondern im Schadensfall auch zuverlässig greift. So wird die Betriebshaftpflicht zu dem, was sie sein soll: ein stabiler Rückhalt, damit Pflegeleistungen professionell erbracht werden können, ohne dass ein einzelner Vorfall den gesamten Betrieb finanziell gefährdet.











