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Ratgeber

1 Jahr Krankengeld: Steuernachzahlung – Erfahrungen, Berechnung und Steuerregeln 2026

aktualisiert: 30. August 2026 10:38
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Ein Jahr Krankengeld kann bei der nächsten Einkommensteuererklärung zu einer Überraschung führen. Obwohl Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung steuerfrei ist, kann es den persönlichen Steuersatz erhöhen. Verantwortlich dafür ist der sogenannte Progressionsvorbehalt. Eine Steuernachzahlung ist dadurch möglich, aber keineswegs automatisch vorprogrammiert.[4][5]


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Text am 30.8.2026 vollständig überarbeitet und an die aktuelle Rechtslage angepasst (unter Zuhilfenahme von KI).


Wie hoch eine Nachzahlung nach längerem Krankengeldbezug ausfällt oder ob stattdessen sogar eine Steuererstattung entsteht, hängt von der gesamten steuerlichen Situation des jeweiligen Kalenderjahres ab. Entscheidend sind unter anderem das zuvor bezogene Gehalt, bereits einbehaltene Lohnsteuer, weitere Einkünfte, die Veranlagungsart bei Ehepaaren sowie abzugsfähige Aufwendungen. Deshalb lassen sich Erfahrungsberichte anderer Krankengeldempfänger nur eingeschränkt auf den eigenen Steuerfall übertragen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich steuerfrei.[4]
  • Das Krankengeld unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Steuersatz für das übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen.[5]
  • Ein Jahr Krankengeld führt nicht automatisch zu einer Steuernachzahlung.
  • Bei Arbeitnehmern kann eine Pflicht zur Einkommensteuererklärung entstehen, wenn die Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen mehr als 410 Euro beträgt.[6]
  • Gesetzliches Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts.[2]
  • Für dieselbe Krankheit besteht grundsätzlich für längstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld. Die Zeit der Entgeltfortzahlung wird bei dieser Höchstdauer mitgerechnet.[1][3]
  • Die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln die relevanten Krankengelddaten elektronisch an die Finanzverwaltung.[5]
  • Privates Krankentagegeld wird steuerlich anders behandelt als Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und unterliegt grundsätzlich nicht diesem Progressionsvorbehalt.[8]

Wie Krankengeld nach längerer Arbeitsunfähigkeit funktioniert

Bei Arbeitnehmern besteht im Krankheitsfall zunächst grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Arbeitsentgelt wird bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen weitergezahlt. Erst danach wird für gesetzlich Versicherte typischerweise die Krankenkasse zum Leistungsträger.[1]

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nach den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ruht die Auszahlung in der Praxis jedoch regelmäßig. Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit beginnt die tatsächliche Krankengeldzahlung für Arbeitnehmer daher meist nach Ablauf der sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Wie Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit funktioniert
Nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse folgen.

Die maximale Leistungsdauer ist gesetzlich begrenzt. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld für längstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gewährt, gerechnet ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Zeiten, in denen der Anspruch beispielsweise wegen der Entgeltfortzahlung ruht, werden auf diese Dauer grundsätzlich angerechnet.[3]

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Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Die Berechnung richtet sich nach § 47 SGB V. Das gesetzliche Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßig erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts. Gleichzeitig darf es 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten.[2]

Auch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung setzt eine Obergrenze. Sie liegt 2026 bei monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht das gesetzliche Krankengeld nicht weiter.[7]

Vom errechneten Krankengeld können zudem Beiträge zu anderen Zweigen der Sozialversicherung einbehalten werden. So werden während des Krankengeldbezugs beispielsweise weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet. Versicherter und Leistungsträger tragen diese Beiträge grundsätzlich gemeinsam.[9]

Ist Krankengeld steuerfrei?

Ja. Leistungen aus einer Krankenversicherung sind nach § 3 EStG grundsätzlich von der Einkommensteuer befreit. Auf das von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Krankengeld wird deshalb nicht unmittelbar Einkommensteuer erhoben.[4]

Genau daraus entsteht allerdings ein häufiges Missverständnis. „Steuerfrei“ bedeutet beim gesetzlichen Krankengeld nicht, dass die Leistung bei der Einkommensteuerberechnung vollständig ohne Auswirkungen bleibt. Das Krankengeld gehört zu den Leistungen, die ausdrücklich dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG unterliegen.[5]

Steuerliche Behandlung von Krankengeld und Progressionsvorbehalt
Gesetzliches Krankengeld ist steuerfrei, kann über den Progressionsvorbehalt aber den Steuersatz auf andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.

Was bedeutet der Progressionsvorbehalt beim Krankengeld?

Der Progressionsvorbehalt ist der entscheidende Punkt für die steuerliche Behandlung von Krankengeld. Die Leistung wird nicht einfach zum zu versteuernden Einkommen addiert und anschließend gemeinsam mit dem Arbeitslohn versteuert. Eine solche Darstellung wäre falsch.

Stattdessen wird zunächst das tatsächlich zu versteuernde Einkommen ermittelt. Anschließend berechnet das Finanzamt für den Progressionsvorbehalt einen besonderen Steuersatz. Bei dessen Ermittlung wird das Krankengeld nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Dieser besondere Steuersatz wird danach auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.[5]

Das Krankengeld selbst bleibt damit steuerfrei. Es kann aber dazu führen, dass auf das übrige Einkommen ein höherer prozentualer Einkommensteuersatz entfällt.

Ein vereinfachtes Beispiel zeigt die Wirkung

Angenommen, in einem Kalenderjahr besteht ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro. Zusätzlich wurden 15.000 Euro Krankengeld bezogen. Für die Ermittlung des besonderen Steuersatzes wird die Lohnersatzleistung nach den Regeln des § 32b EStG einbezogen. Der daraus errechnete höhere Steuersatz wird anschließend jedoch grundsätzlich auf die 30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen angewendet und nicht einfach auf insgesamt 45.000 Euro.

Das Beispiel beschreibt bewusst nur das Grundprinzip. Die tatsächliche Berechnung berücksichtigt weitere steuerliche Vorgaben, darunter gegebenenfalls den Arbeitnehmer-Pauschbetrag und weitere persönliche Besteuerungsmerkmale.[5]

1 Jahr Krankengeld und Steuernachzahlung: Was Erfahrungen tatsächlich aussagen

Bei der Suche nach „1 Jahr Krankengeld Steuernachzahlung Erfahrungen“ finden sich sehr unterschiedliche Beträge. Manche Betroffene berichten von mehreren hundert oder sogar mehreren tausend Euro Nachzahlung, andere erhalten trotz langer Krankheit eine Steuererstattung.

Diese Unterschiede sind steuerlich plausibel. Aus der Höhe des Krankengeldes allein lässt sich keine Nachzahlung berechnen. Maßgeblich ist vielmehr, wie hoch das steuerpflichtige Einkommen im betreffenden Kalenderjahr war und wie viel Einkommensteuer bereits über den Lohnsteuerabzug abgeführt wurde.

Wird beispielsweise nur in den ersten Wochen oder Monaten eines Jahres regulärer Arbeitslohn bezogen und anschließend überwiegend Krankengeld gezahlt, kann der vorherige Lohnsteuerabzug bereits relativ hoch gewesen sein. Der Progressionsvorbehalt erhöht zwar den anzuwendenden Steuersatz, trotzdem kann im Gesamtergebnis noch eine Erstattung entstehen.

Anders kann es aussehen, wenn neben dem Krankengeld über längere Zeit Arbeitslohn, Einkünfte des Ehepartners bei Zusammenveranlagung oder weitere steuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind. Dann kann sich der höhere Steuersatz stärker bemerkbar machen.

Ein Jahr Krankengeld und mögliche Steuernachzahlung
Nach einem Jahr Krankengeld kann es zu einer Nachzahlung kommen. Die Höhe lässt sich aus Erfahrungswerten anderer Personen jedoch nicht zuverlässig ableiten.

Warum eine Steuernachzahlung nach Krankengeld nicht automatisch entsteht

Eine Nachzahlung entsteht nur dann, wenn die im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung endgültig festgesetzte Einkommensteuer höher ist als die bereits geleisteten Steuerzahlungen und anrechenbaren Beträge.

Beim Krankengeld selbst wurde keine Einkommensteuer einbehalten, weil die Leistung steuerfrei ist. Der Progressionsvorbehalt kann aber nachträglich den Steuersatz auf andere Einkünfte erhöhen. Ob die bereits über das Gehalt abgeführte Lohnsteuer dafür ausreicht, lässt sich erst nach Betrachtung des gesamten Jahres feststellen.

Auch abzugsfähige Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und andere steuerlich anerkannte Beträge können das Ergebnis verändern. Deshalb sind pauschale Aussagen wie „Nach einem Jahr Krankengeld werden immer 1.000 Euro Steuern fällig“ unseriös.

Wann wegen Krankengeld eine Steuererklärung abgegeben werden muss

Für Arbeitnehmer enthält § 46 EStG eine wichtige Grenze. Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Arbeitslohn, von dem Lohnsteuer einbehalten wurde, wird eine Einkommensteuerveranlagung unter anderem dann erforderlich, wenn die positive Summe der Einkünfte und Leistungen unter Progressionsvorbehalt mehr als 410 Euro beträgt.[6]

Bei einem längeren Bezug von gesetzlichem Krankengeld wird diese Grenze regelmäßig deutlich überschritten. Wer beispielsweise zunächst mehrere Wochen Arbeitslohn und anschließend über Monate Krankengeld erhält, fällt deshalb typischerweise unter die Pflichtveranlagung.

Die bekannte 410-Euro-Grenze bedeutet nicht, dass lediglich der über 410 Euro hinausgehende Teil versteuert wird. Das Krankengeld bleibt grundsätzlich steuerfrei. Die Grenze betrifft in diesem Zusammenhang die Pflicht zur Veranlagung.

Steuererklärung und mögliche Steuernachzahlung nach Krankengeld
Bei mehr als 410 Euro an entsprechenden Lohnersatzleistungen kann für Arbeitnehmer eine Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung bestehen.

Muss Krankengeld in der Steuererklärung angegeben werden?

Gesetzliches Krankengeld muss für den Progressionsvorbehalt bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Die Sozialleistungsträger sind nach § 32b EStG verpflichtet, die im Kalenderjahr gezahlten Leistungen und die Dauer des Leistungszeitraums elektronisch an die Finanzverwaltung zu übermitteln.[5]

Die Krankenkasse weist zudem auf die steuerliche Behandlung hin. In elektronischen Steuerverfahren können die gemeldeten Daten daher regelmäßig bereits für die vorausgefüllte Steuererklärung zur Verfügung stehen.

Ältere Ratgeber nennen häufig konkrete Zeilennummern im Mantelbogen. Solche Angaben altern schnell, weil sich Aufbau und Bezeichnungen der Steuerformulare verändern können. Sinnvoller ist die Zuordnung zum Bereich der Einkommens- beziehungsweise Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Kann Krankengeld von der Steuer abgesetzt werden?

Die Formulierung „Krankengeld absetzen“ ist steuerlich irreführend. Krankengeld ist keine Ausgabe, die vom Einkommen abgezogen wird, sondern eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Es wird daher nicht wie Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich abgesetzt.

Die während der Krankheit entstandenen Ausgaben sind davon zu unterscheiden. Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden, wenn sie die Voraussetzungen der jeweiligen Vorschriften erfüllen. Das gilt unabhängig davon, ob im selben Jahr Krankengeld bezogen wurde.

Krankengeld in der Steuererklärung
Krankengeld wird nicht als Ausgabe abgesetzt. Die Leistung wird für den Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

Wie lässt sich eine mögliche Steuernachzahlung abschätzen?

Eine realistische Einschätzung benötigt die vollständigen Jahreswerte. Dazu gehören der steuerpflichtige Arbeitslohn, die bereits einbehaltene Lohnsteuer, die Höhe des Krankengeldes, weitere Einkünfte sowie die persönlichen Abzüge.

Die bloße Multiplikation des Krankengeldes mit einem vermeintlichen Steuersatz liefert kein brauchbares Ergebnis. Ebenso falsch wäre es, das gesamte Krankengeld zum zu versteuernden Einkommen zu addieren und auf diese Summe Einkommensteuer zu berechnen.

Der steuerliche Effekt entsteht vielmehr dadurch, dass das Krankengeld bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG berücksichtigt wird. Dieser wird anschließend auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet.[5]

Beispiel für die steuerliche Logik

Eine Arbeitnehmerin erhält zunächst mehrere Monate Arbeitslohn und anschließend für den Rest des Jahres Krankengeld. Die Krankenkasse behält vom Krankengeld keine Einkommensteuer ein. In der Steuererklärung wird die Leistung jedoch beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt.

Erhöht sich dadurch der persönliche Steuersatz für den zuvor versteuerten Arbeitslohn, kann die bereits einbehaltene Lohnsteuer zu niedrig gewesen sein. Dann entsteht eine Nachzahlung. War während der Monate mit Arbeitslohn dagegen bereits verhältnismäßig viel Lohnsteuer abgeführt worden oder bestehen größere abzugsfähige Aufwendungen, kann das Ergebnis niedriger ausfallen oder sogar in eine Erstattung umschlagen.

Berechnung einer möglichen Steuernachzahlung bei Krankengeld
Eine mögliche Nachzahlung ergibt sich aus der Jahresveranlagung und nicht aus einer direkten Besteuerung des Krankengeldes.

Welche Auswirkungen hat ein ganzes Jahr Krankengeld?

Bei einem nahezu vollständigen Kalenderjahr mit Krankengeld kann die steuerliche Situation anders aussehen als bei einem kurzen Krankengeldbezug. Häufig besteht dann nur für die ersten Wochen des Jahres steuerpflichtiger Arbeitslohn, während der überwiegende Teil der Einkünfte aus der steuerfreien Lohnersatzleistung besteht.

Ein hohes Krankengeld führt zwar zu einem entsprechend stärkeren Progressionseffekt. Gleichzeitig kann das tatsächlich zu versteuernde Einkommen des Jahres deutlich geringer sein als in einem normalen Beschäftigungsjahr.

Deshalb kann auch nach einem Jahr Krankengeld nicht aus der Dauer der Arbeitsunfähigkeit auf eine bestimmte Nachzahlung geschlossen werden. Die endgültige Steuer hängt von der Kombination aus steuerpflichtigem Einkommen, Krankengeld und bereits gezahlter Lohnsteuer ab.

Welche Auswirkungen hat die Steuerklasse?

Die Steuerklasse beeinflusst in erster Linie den laufenden Lohnsteuerabzug. Sie bestimmt nicht abschließend, wie hoch die Einkommensteuer für das gesamte Jahr ist. Besonders bei Ehepaaren können deshalb während des Jahres unterschiedliche Abzugsbeträge entstehen, die bei der späteren Einkommensteuerveranlagung ausgeglichen werden.

Eine vermeintlich günstige Steuerklasse verhindert den Progressionsvorbehalt nicht. Ebenso lässt sich eine endgültige Steuernachzahlung nicht allein durch einen Steuerklassenwechsel vermeiden.

Bei der Berechnung bestimmter Lohnersatzleistungen kann die vorherige Nettolohnhöhe allerdings relevant sein. Änderungen der steuerlichen Merkmale können daher neben der Einkommensteuer auch Auswirkungen auf die Berechnungsgrundlagen einer Leistung haben. Bei bereits laufendem Krankengeld sind solche Zusammenhänge im Einzelfall gesondert zu prüfen.

Privates Krankentagegeld wird anders behandelt

Gesetzliches Krankengeld und privates Krankentagegeld sollten steuerlich nicht gleichgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird, Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung dagegen grundsätzlich nicht.[8]

Damit kann eine privat versicherte Person steuerlich in einer anderen Situation sein als ein Arbeitnehmer, der Krankengeld von einer gesetzlichen Krankenkasse erhält. Die Bezeichnung „Krankengeld“ wird umgangssprachlich für beide Leistungen verwendet, rechtlich und steuerlich bestehen jedoch Unterschiede.

Sozialversicherungsbeiträge während des Krankengeldbezugs

Die Steuerfreiheit bedeutet nicht, dass das ausgezahlte Krankengeld grundsätzlich ohne weitere Abzüge bleibt. Während des Krankengeldbezugs besteht unter den gesetzlichen Voraussetzungen die soziale Absicherung weiter.

Die Deutsche Rentenversicherung weist beispielsweise darauf hin, dass bei Krankengeldbezug Beiträge zur Rentenversicherung vom Versicherten und vom Leistungsträger grundsätzlich je zur Hälfte getragen werden.[9]

Auch Beiträge zur Arbeitslosen- und Pflegeversicherung können beim gesetzlichen Krankengeld relevant sein. Die konkrete Höhe richtet sich nach der persönlichen Versicherungssituation. Deshalb liegt der tatsächlich ausgezahlte Betrag regelmäßig unter dem rechnerischen Krankengeld vor diesen Abzügen.

Häufige Fehler bei Krankengeld und Steuererklärung

Zu den häufigsten Irrtümern gehört die Annahme, das Krankengeld selbst werde mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Das ist nicht der Fall. Die Leistung bleibt steuerfrei und verändert über den Progressionsvorbehalt lediglich den Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen.

Ebenso problematisch sind pauschale Berechnungen aus älteren Internetartikeln. Angaben zu festen Nachzahlungsbeträgen, veralteten Formularzeilen oder angeblich immer geltenden Steuersätzen können zu falschen Ergebnissen führen.

Ein weiterer Fehler besteht darin, Krankengeld als steuerlich absetzbare Ausgabe zu behandeln. Es handelt sich um eine Einnahme, die zwar steuerfrei ist, aber für die Ermittlung des besonderen Steuersatzes relevant bleibt.

Häufige Fehler bei Krankengeld und Steuererklärung
Bei der Steuererklärung sollte zwischen steuerfreiem Krankengeld, Progressionsvorbehalt und tatsächlich steuerpflichtigem Einkommen unterschieden werden.

Wie können unerwartet hohe Nachzahlungen vermieden werden?

Eine Steuernachzahlung lässt sich nicht in jedem Fall verhindern, weil sie aus der korrekten Jahresbesteuerung entstehen kann. Möglich ist jedoch, die Größenordnung frühzeitig zu ermitteln und finanziell einzuplanen.

Dafür empfiehlt sich eine Steuerberechnung auf Grundlage der tatsächlichen Jahreswerte. Entscheidend sind nicht nur die Höhe des Krankengeldes, sondern insbesondere Arbeitslohn, Lohnsteuer, weitere steuerpflichtige Einkünfte und abzugsfähige Beträge.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann zudem eine Rücklage sinnvoll sein, wenn neben dem Krankengeld erhebliche steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Ob und in welcher Höhe eine solche Reserve erforderlich ist, lässt sich nur anhand der individuellen Zahlen seriös beurteilen.

Häufige Fragen zu einem Jahr Krankengeld und Steuern

Rund um Krankengeld und Einkommensteuer entstehen viele Missverständnisse, weil Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt auf den ersten Blick widersprüchlich wirken. Die häufigsten Fragen lassen sich anhand der gesetzlichen Regelungen klar beantworten.

Muss Krankengeld versteuert werden?

Das Krankengeld einer gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und kann dadurch den Einkommensteuersatz für andere steuerpflichtige Einkünfte erhöhen.[4][5]

Kommt nach einem Jahr Krankengeld immer eine Steuernachzahlung?

Nein. Eine Nachzahlung ist möglich, aber nicht zwingend. Die endgültige Steuerberechnung hängt vom gesamten Einkommen des Kalenderjahres, der bereits gezahlten Lohnsteuer und weiteren steuerlich relevanten Beträgen ab.

Ab welchem Krankengeld muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Bei Arbeitnehmern kann eine Pflichtveranlagung entstehen, wenn die positive Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte und Leistungen mehr als 410 Euro beträgt. Bei einem längeren Krankengeldbezug wird diese Grenze üblicherweise deutlich überschritten.[6]

Erhöht Krankengeld das zu versteuernde Einkommen?

Das Krankengeld selbst wird nicht einfach Bestandteil des zu versteuernden Einkommens. Es wird bei der Ermittlung eines besonderen Steuersatzes berücksichtigt. Dieser Steuersatz wird anschließend auf das zu versteuernde Einkommen angewendet.[5]

Wie hoch ist das gesetzliche Krankengeld?

Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoarbeitsentgelts, darf jedoch 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Zusätzlich gilt die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.[2][7]

Wie lange kann Krankengeld gezahlt werden?

Bei Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit besteht grundsätzlich für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld. Der Zeitraum wird vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit an berechnet. Die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber wird dabei grundsätzlich mitgerechnet.[1][3]

Meldet die Krankenkasse das Krankengeld an das Finanzamt?

Ja. Die Träger der entsprechenden Sozialleistungen müssen die gezahlten Leistungen und den Leistungszeitraum elektronisch an die zuständige Finanzbehörde übermitteln.[5]

Kann Krankengeld steuerlich abgesetzt werden?

Nein. Krankengeld ist keine abzugsfähige Ausgabe, sondern eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Steuerlich abzugsfähige Aufwendungen aus anderen Bereichen können unabhängig davon das zu versteuernde Einkommen reduzieren, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unterliegt privates Krankentagegeld ebenfalls dem Progressionsvorbehalt?

Privates Krankentagegeld wird grundsätzlich nicht wie das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung in den Progressionsvorbehalt einbezogen. Diese unterschiedliche Behandlung wurde vom Bundesfinanzhof bestätigt.[8]

Ein Jahr Krankengeld kann die Steuer verändern, aber nicht pauschal berechnet werden

Wer ein Jahr oder über viele Monate Krankengeld erhält, muss die Leistung selbst grundsätzlich nicht versteuern. Trotzdem kann sich die Einkommensteuer auf andere Einkünfte erhöhen. Ursache ist der Progressionsvorbehalt, der das Krankengeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes berücksichtigt.

Eine automatische Steuernachzahlung nach einem Jahr Krankengeld gibt es jedoch nicht. Je nach Einkommen, bereits gezahlter Lohnsteuer, weiteren Einnahmen und abzugsfähigen Aufwendungen kann eine Nachzahlung, ein nahezu ausgeglichenes Ergebnis oder sogar eine Erstattung entstehen.

Erfahrungsberichte mit konkreten Nachzahlungsbeträgen sind deshalb nur begrenzt aussagekräftig. Für eine verlässliche Einschätzung muss immer das gesamte Steuerjahr betrachtet werden. Besonders wichtig ist dabei die korrekte Trennung zwischen dem steuerfreien Krankengeld und dem steuerpflichtigen Einkommen, auf das der durch den Progressionsvorbehalt ermittelte Steuersatz angewendet wird.

Quellen und Nachweise

[1] Entgeltfortzahlungsgesetz, § 3 – Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Vorschrift regelt unter anderem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

[2] Sozialgesetzbuch V, § 47 – Höhe und Berechnung des Krankengeldes. Danach beträgt das Krankengeld grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, höchstens jedoch 90 Prozent des maßgeblichen Nettoarbeitsentgelts.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__47.html

[3] Sozialgesetzbuch V, § 48 – Dauer des Krankengeldes. Für Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist der Anspruch grundsätzlich auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren begrenzt.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

[4] Einkommensteuergesetz, § 3 – Steuerfreie Einnahmen. Leistungen aus einer Krankenversicherung gehören grundsätzlich zu den steuerfreien Einnahmen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

[5] Einkommensteuergesetz, § 32b – Progressionsvorbehalt. Die Vorschrift nennt Krankengeld ausdrücklich als Leistung, die bei der Ermittlung des besonderen Steuersatzes berücksichtigt wird. Sie regelt außerdem die elektronische Übermittlung der Leistungsdaten durch die Sozialleistungsträger an die Finanzverwaltung.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32b.html

[6] Einkommensteuergesetz, § 46 – Veranlagung bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Vorschrift enthält unter anderem die 410-Euro-Grenze für Einkünfte und Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz / Gesetze im Internet
URL: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

[7] Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
URL: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sozialversicherungs-rechengroessenverordnung-2026.html

[8] Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. November 2014, III R 36/13. Der Bundesfinanzhof bestätigt die unterschiedliche Behandlung von Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und Krankentagegeld aus einer privaten Krankenversicherung beim Progressionsvorbehalt.
Quelle: Bundesfinanzhof
URL: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201510077/

[9] Deutsche Rentenversicherung – Beitragszahlung. Die Deutsche Rentenversicherung erläutert unter anderem die Beitragszahlung während des Bezugs von Krankengeld oder Verletztengeld.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
URL: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/B/beitragszahlung

[10] Einkommensteuer-Hinweise zum Progressionsvorbehalt. Die amtlichen Hinweise erläutern die Behandlung von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und verweisen auch auf die Rechtsprechung zum privaten Krankentagegeld.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen
URL: https://ao.bundesfinanzministerium.de/esth/2025/A-Einkommensteuergesetz/IV-Tarif-31-34b/Paragraf-32b/h-32b.html

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